Finanzierung

Studienfinanzierung für Studierende mit einer Behinderung

Studierende mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung haben oft eine besondere Ausgangslage was die Finanzierung des Studiums anbelangt. Neben den üblichen Fragen zur Studienfinanzierung können sich finanziell schwierige Situationen ergeben, weil Studierende mit einem Behinderung beispielsweise:

  • Wiederholt oder längere Zeit das Studium unterbrechen müssen
  • Insgesamt länger studieren
  • Nicht neben dem Studium arbeiten können
  • Keine finanziellen Rücklagen bilden können
  • Regelmässig zusätzliche Kosten aufgrund ihrer Behinderung decken müssen

Die Mehrkosten, die sich durch eine Behinderung für die Studierenden ergeben, können das Budget der Betroffenen stark strapazieren. Unter bestimmten Umständen kommen daher beispielsweise Stipendien als Finanzierungshilfe für das Studium infrage. Verschiedene Stiftungen und Patienten-Fachorganisationen wie beispielsweise die Gertrud Rüegg Stiftung, Pro Infirmis und Google Europe Scholarship for Students with Disabilities kümmern sich um die finanzielle Unterstützung von Studierenden mit einer Behinderung. Wie hoch die finanzielle Unterstützung dabei allerdings ausfällt, ist sehr unterschiedlich. Teilweise werden die gesamten Studienkosten übernommen, teilweise wird nur ein Teil der Kosten gedeckt oder es werden einmalige Zahlungen geleistet. Die genauen Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung am Studium sowie der Unterstützungsumfang müssen daher direkt bei den jeweiligen Organisationen abgeklärt werden.

Die Hochschulen verfügen in der Regel über eigene Beratungsstellen für Studierende mit einer Behinderung, welche über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung Auskunft geben können. Bei Studierenden, die bei der IV gemeldet sind, sollte auch eine Kostenbeteiligung durch die IV mit dem zuständigen IV-Berater/der zuständigen IV-Beraterin überprüft werden.

Assistenzkosten:

Kosten können für Studierende mit einer Behinderung auch durch Assistenzdienstleistungen entstehen, welche sie im Studium für verschiedene Tätigkeiten in Anspruch nehmen. Eine Assistenz können sowohl Studierende/Doktorierende/wiss. Mitarbeitende der Hochschulen sein als auch Personen, die von den betroffenen Studierenden selbst eingebracht werden. Die Assistierenden erbringen beispielsweise folgende Dienste:

  • Schreibdienst für die Anfertigung von Notizen
  • Unterstützung bei der Studienorganisation und Lernplanung, Lernbegleitung
  • Erkundung der Campusräumlichkeiten
  • Unterstützung bei der Literaturrecherche
  • Kopieren von Studienliteratur
  • Unterstützung bei Prüfungsvorbereitungen

Assistenzdienstleistungen werden je nach Hochschule durch ein Budget der Schule oder durch Assistenzbeiträge der IV mitfinanziert. Die jeweiligen Beratungsstellen für Studierende mit einer Behinderung an den Hochschulen geben Auskunft über die Vermittlung von Studienassistenzen und deren Finanzierung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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