Definition Behinderung

Habe ich eine Behinderung?

Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist ein Mensch mit Behinderung eine Person, der es eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und weiterzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben (Art. 2).

Eine Behinderung wird im Kontext eines Gesundheitsproblems definiert, also einer diagnostizierbaren Erkrankung oder Störung. Auch chronische oder psychische Erkrankungen sowie Wahrnehmungs- bzw. Teilleistungsstörungen können zu Beeinträchtigungen im Studium führen.
 

Eine medizinische Diagnose ist somit Voraussetzung für die Feststellung einer Behinderung. Beeinträchtigungen aufgrund einer sozialen oder ökonomischen Benachteiligung fallen nicht unter das Behindertengleichstellungsgesetz.

Werde ich behindert?

Die von der Schweiz ratifizierte Behindertenrechtskonvention betont zusätzlich die Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren, welche die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft verhindern können (Art. 1).

Behinderung ist somit keine fixe Eigenschaft der Person, sondern das Ergebnis der Wechselwirkung zwischen Hindernissen in der Umwelt und vorhandenen Funktionseinschränkungen. Es ist Aufgabe und Pflicht des Staates und öffentlicher Institutionen, Benachteiligungen aufgrund einer Beeinträchtigung zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen.

Eine Benachteiligung liegt vor, wenn Menschen mit Behinderungen anders als Menschen ohne Behinderungen behandelt oder gar schlechter gestellt werden als diese, oder wenn eine unterschiedliche Behandlung fehlt, die zur tatsächlichen Gleichstellung notwendig ist (vgl. BehiG, Art. 2).