Beratung für Hochschulen

Informationen für Hochschulen

Eine Beratungsstelle als internes Kompetenzzentrum

Das Einrichten einer internen Beratungsstelle ist ein zentrales Element, um die Gleichstellung von Studierenden mit einer Behinderung an Hochschulen umzusetzen. Dieses Kompetenzzentrum übernimmt dann den Lead beim Realisieren der hindernisfreien Hochschule. Ein Auftrag der Hochschulleitung und ein Leitpapier (Strategie), verabschiedet durch die Leitungsorgane, stärken erfahrungsgemäss die Rolle der Fachstelle.
 

Die Beratungsstelle hat vier Grundaufgaben:

  1. Studierende mit Behinderung beraten und begleiten
  2. Konzepte zur Beseitigung von Hindernissen aller Art initiieren und kontinuierlich weiterentwickeln
  3. Dozierende, Studiengangverantwortliche und weitere Hochschulmitarbeitende sensibilisieren und beraten
  4. Nichtbehinderte Hochschulangehörige informieren und beraten, wie sie Menschen mit Behinderung unterstützen können

 

Die Aufgaben umfassen im Detail:

  • Konzepte erarbeiten und umsetzen
  • Prozesse initiieren und Konzepte entwickeln, welche die Nachteile für Studierende mit Behinderungen ausgleichen. Dazu gehören:
    • Nachteilsausgleiche auf allen Ebenen
    • Anpassungen für Leistungsnachweise
    • Entwickeln geeigneter Unterrichtsmethoden und Unterstützung bei deren Umsetzung
    • Bauliche Massnahmen (z. B. Lift, Notausgänge)
    • Technische Massnahmen (z. B. Webplattformen, Informatik-Infrastruktur, Sitzplatzreservation)
    • Bei infrastrukturellen Projekten behindertengerechte Lösungen finden

Fachpersonen für die Gleichstellung Menschen mit Behinderungen unterstützen individuell und umfassend auf verschiedenen Ebenen:

  • Sie sind Moderatoren zwischen Studienfach und Student/-in.
  • Sie stehen Betroffenen und Interessierten mit Expertenwissen zur Seite.
  • Sie koordinieren den generellen Prozess Nachteilsausgleiche und sorgen für adäquate, zugeschnittene Lösungen.
  • Sie stellen alle Informationen rund um das Thema gebündelt auf der Hochschul-Website zusammen.
  • Sie initiieren Selbsthilfemassnahmen wie z. B. Studierende unterstützen Studierende.
  • Sie beraten Studierende gemäss ihrer individuellen Bedürfnissen.

 

Orientieren und Sensibilisieren

Die Beratungsstelle sorgt dafür, dass die Mitarbeitenden der Hochschule ihre Verantwortung und ihren Handlungsspielraum in der hindernisfreien Hochschule wahrnehmen.

  • Sie sensibilisiert die Hochschulangehörigen für das Thema.
  • Sie motiviert und schult Dozierende in geeigneter Unterrichtsgestaltung.
  • Sie unterstützt Studiengangverantwortliche bei der behindertengerechten Gestaltung von Studiengängen.
  • Sie initiiert, entwickelt und fördert unterstützende Massnahmen wie Sitzplatz-Reservation, Hörsaal-Zuweisung, spezifische Ausrüstung von Hörsälen, barrierefreie Digitalisierung von Skripten und anderer Studienliteratur.

 

Fachorganisationen helfen mit Expertenwissen weiter

Im Studienalltag sind behinderungsspezifische Lösungen gefragt. Fachorganisationen haben ein grosses Fachwissen und helfen gerne bei spezifischen Problemen weiter.

 

Leitfaden Nachteilsausgleich

Ein Nachteilsausgleich an einer Hochschule ist ein zentraler, idealerweise im Qualitätsmanagement eingebetteter Prozess, um die Teilnahme am Studienbetrieb als Ganzes für Studierende mit Behinderung zu ermöglichen. Nachfolgender Leitfaden erläutert den Prozess von der Definition bis hin zur Umsetzung eines Nachteilsausgleichs.

 

Generelle Fragen zum Thema Behinderungen

AGILE.CH Die Organisationen von Menschen mit Behinderung

Inclusion Handicap

Spezifische Fachorganisationen